Europäische Währung EUR seit dem 01.01.2009 angenommen
Schengen-Mitglied seit 21.12.2007
2. Steuer
Körperschaftssteuersatz von 22% und Einkommenssteuersatz von 19% oder 25% (abhängig vom Einkommen).
DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) unterzeichnet mit 65 Ländern, einschließlich Deutschland, Schweiz, Frankreich, Tschechien, Großbritannien, USA, Russland, Kanada, Japan, China.
Mehrwertsteuersatz von 20% (ermäßigter Satz von 10% für gewählte Produkte).
Keine Liegenschaftserwerbssteuer.
Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Keine Besteuerung der Dividendenauszahlung (für Steuerresidenten spezielle Krankenversicherungsabgabe auferlegt).
3. Unternehmen
Ausländische Unternehmen und Personen können 100% der Anteile an slowakischen Gesellschaften erwerben.
Keine Pflicht zur Aufnahme von lokalen Personen in die Geschäftsführung der Gesellschaft.
Rechtsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bevorzugt), Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft.
In der Slowakei errichtete Zweigstellen ausländischer Unternehmen haben keine Rechtspersönlichkeit.
Europäische Gesellschaftsformen anerkannt (Societas Europaea (SE) und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung).
Gewerbelizenzen oder andere Genehmigungen sind vor dem Start-Up zu erlangen.
Die Gesellschaft erlangt Rechtspersönlichkeit mit Eintragung im Handelsregister.
Gründungsprozess dauert ca. 4 Wochen, in Abhängigkeit von der Natur des Geschäfts.
4. Liegenschaften
Eigentumsrecht wird öffentlich beurkundet und registriert (im Liegenschaftskataster). Jedoch kann das registrierte Eigentumsrecht durch einen Gerichtsbeschluss in Streitfällen aufgehoben werden. Deswegen wird eine eigentumsrechtliche Prüfung vor Erwerb der Liegenschaft empfohlen.
Sowohl in- als auch ausländische Personen können Liegenschaften erwerben. Erwerb von Wald- und Agrargrundstücken außerhalb des Gemeinde-/Stadtbezirks ist rechtlich eingeschränkt. Lokale Gesellschaften können diese Liegenschaften besitzen.
Raum- und Ortsplanung bestimmen die Parameter von Bauvorhaben und können diese einschränken.
Die Finanzierung des Liegenschaftserwerbs kann effektiv durch ein Pfandrecht zur Liegenschaft besichert werden.
5. Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentums wird in der Slowakei gemäß dem EU und internationalen Standard geschützt.
Die Slowakei ist Mitglied des Pariser Übereinkommens (1883), des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls, der TRIP Vereinbarung und anderer globaler Abkommen und Konventionen auf dem Gebiet des Schutzes von gewerblichem Eigentum.
Gemäß lokaler Gesetzgebung können Urheber nur natürliche Personen sein, die hinsichtlich ihrer Urheberrechte gesetzlich geschützt werden. Deswegen sind vertragliche Regelungen mit Urhebern bedeutend.
6. Verschiedenes
Die Slowakei ist eine parlamentarische Demokratie. Die Wahlen in das Ein-Kammer Parlament finden alle vier Jahre statt. Die direkten Wahlen des Präsidenten finden alle fünf Jahre statt.
Die Hauptstadt Bratislava ist per Autobahn von Wien nach ca. 60 km erreichbar.
Investitionsanreize sind verfügbar und können bei der staatlichen Agentur SARIO (www.sario.sk) vorbesprochen werden.
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