Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (Vorstandsmitglied) wird häufig in einem gegenseitigen Vertrag geregelt. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sind beim Vertragsabschluß oftmals euphorisch. Die Gesellschaft freut sich, einen hochwertigen Manager gewonnen zu haben, der Geschäftsführer (Vorstandsmitglied) freut sich über die neue Position. Über Details zerbricht man sich selten den Kopf. Oftmals kommt vor, dass in diesen Vertrag diverse Klauseln und Schutzmechanismen zugunsten des Geschäftsführers „eingeschmuggelt“ werden, z.B. auch eine sehr lange Kündigungsfrist oder eine Abfindung. Ein Problem wird sichtbar, wenn die Beziehungen angeknackst sind und die Gesellschaft die Entscheidung trifft, den Geschäftsführer von seiner Funktion abzuberufen.